Términos y Condiciones · La Empresa
 
 

Allgemeine Reisebedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.

1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 25% auf den Gesamtreisepreis, mind. 100 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Die Sicherungsscheinnummer  für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.

2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden per Bankueberweisung  vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung etwa drei Wochen vor Reiseantrit abgerechnet.

2.3 Die Anzahlung und Reszahlung werden  per Überweisung bezahlen.

In ausnahmefallen koennen Sie auch per Kreditkarte anzahlungen oder Restzahlungen zahlen. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung der o.a. Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.

2.4 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, gelten ansonsten nicht.

3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

3.3 Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Durch eine Vielzahl von Einflüssen kann es jederzeit zu kurzfristigen Flugplanänderungen kommen. Auch eine Änderung der Fluggesellschaften und des Fluggeräts bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es bis zum Abflugtag zu Änderungen der Streckenführungen kommen (z.B. Via-Flüge oder sonstige Zwischenstops). Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen

. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.

5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

5.4 Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.

5.5 Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.

5.6 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:

bis 31. Tag vor Abreise: 20%

bis 22. Tag vor Abreise: 30%

bis 15. Tag vor Abreise: 50%

bis 08. Tag vor Abreise: 80%

ab 07. Tag vor Abreise: 90%

Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

6.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte

diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.

7. Versicherungen

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherungs AG.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

8.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 2.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen.

8.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

9. Vertragsobligenheiten und Hinweise

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind.

9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

9.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.

11.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

11.3 Für nicht-deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Abtretung

Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

13. Datenschutz

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen,  gespeichert und geschützt.

14. Schlußbestimmungen

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustandegekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.

14.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

14.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

14.4 Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2006.

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:

Alandalus Golf Service

Costa de la Luz Golf service S.L.U
C/gladiolos 7ª

E 11139 Chiclana de la Frontera Cadiz España
Tel.: 956 495381
Tel.: 02034516205
Tel.: 0034 956495381

Sitz:
Chiclana, Cadiz España

Geschäftsführung:
Roberto Bautista Mateo

Email: info@alandalusgolf.com

Registergericht und Handelsregister Nr.:
Cadiz Tomo:1805 Libro: 0,Folio:191 Seccion:8, Hoja:CA 32831
Inscripcion:1 / Datum 06/06/2006 Año:Pre:2006

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USt-Id-Nr.: ES B-72035652
sicherungsschein CIAN: 111494-3

 



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